Unbelegte Umweltaussagen auf Ihrer Website sind ein Abmahnrisiko. Ab dem 27.09.2026 wird „umweltfreundlich“ ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung hochriskant, und „klimaneutral“ für Produkte ist unzulässig, wenn es sich auf CO₂-Kompensation statt echter Reduktion stützt. Viele Umweltverbände und Verbraucherschützer suchen systematisch nach genau solchen Verstößen. Oft reicht schon ein Screenshot.
Der EmpCo Manager hilft Ihnen, betroffene Claims auf einer Plattform zu finden, zu belegen und abzusichern.
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Automatische Erkennung von Greenwashing-Risiken auf Ihrer Website – bevor Abmahnungen oder Bußgelder drohen. Systematischer Abgleich mit den Anforderungen der UWG-Novelle 2026.
NLP-gestützte Textanalyse mit Abgleich gegen die konkreten Tatbestände der §§ 5, 5a, 5b und 5c UWG. Erkennt vage Umweltaussagen, fehlende Nachweise und potenziell unzulässige Siegel.
Automatischer Abgleich von Umweltaussagen gegen die UWG-Novelle 2026 (Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 – EmpCo-Directive).
Konkrete Hinweise zu jedem Risikopunkt: Was ist aufgefallen, welcher Tatbestand adressiert wird und wie sich die Formulierung anpassen lässt – als Grundlage für Ihre interne Abstimmung und anwaltliche Beratung.
Unser Tool analysiert Ihre Nachhaltigkeitskommunikation und identifiziert potenzielle Greenwashing-Risiken auf Ihrer gesamten Website – von Fließtexten über Bild-Alternativtexte bis hin zu eingebetteten Siegeln.
Erkennung vager Umweltaussagen, fehlender Nachweise, potenziell unzulässiger Siegel und irreführend wirkender Umweltzeichen – per NLP, OCR und Bilderkennung
Risikoeinstufung je Finding nach Schweregrad (Hoch, Erhöht, Mittel, Niedrig) mit Bezug zum einschlägigen Tatbestand
Compliance-Score für Ihre gesamte Domain – inkl. exportierbarer Reports für Ihre interne Dokumentation
Regelmäßige Analyse – skalierbar auf hunderttausende URLs
Ihr zentrales Cockpit für Greenwashing-Risiken. Sehen Sie auf einen Blick, wo Ihre Kommunikation steht – und wo Handlungsbedarf besteht.
✓ Compliance-Score & Note Ihr Gesamtstatus auf einer Skala von A bis F – sofort verständlich für Geschäftsführung und Auditoren, ideal für die interne Dokumentation.
✓ Top-Risiken mit Rechtsgrundlage Die schwerwiegendsten Findings einzeln aufgeführt – mit Konfidenzwert und Verweis auf UWG n.F. und weitere Regulierungen.
✓ Kritische Seiten & Risikoverteilung Welche Seiten Ihrer Website den größten Handlungsbedarf haben – aufgeschlüsselt nach Text, Siegel, Bild, Alt-Text und OCR.
✓ PDF-Export in Deutsch & Englisch Ein Klick, fertig. Druckoptimiert für Vorstandspräsentationen, Investor Relations, ESG-Berichterstattung und die interne Dokumentation.
Generieren Sie detaillierte Compliance-Reports per Klick im PDF-Format. Dokumentieren Sie den Status Ihrer Umweltaussagen – nachvollziehbar, auditfähig und jederzeit teilbar.
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URL eingeben – fertig. Der EmpCo Manager crawlt Ihre Website und erkennt Umweltaussagen in Texten, Bildern, Alt-Texten, Siegeln und Screenshots. Jeder Fund erhält eine Risikostufe, einen Konfidenz-Score und einen Verweis auf die einschlägige Rechtsgrundlage.
Bearbeiten Sie Findings im Team: prüfen, kommentieren, zuweisen. Verknüpfen Sie Aussagen mit Nachweisen wie Zertifikaten oder Prüfberichten. Das Transparenz-Widget zeigt Ihren Besuchern die Belege direkt auf der Website.
Automatische Re-Scans erkennen neue Risiken frühzeitig. Verfolgen Sie Ihren Compliance-Score über die Zeit und exportieren Sie jederzeit einen vollständigen Report für Stakeholder und die interne Dokumentation.
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Aktuelle Einblicke in Greenwashing-Trends, EU-Regulierung und Best Practices für nachhaltige Kommunikation.
Ab dem 27. September 2026 sind bestimmte produktbezogene Klimaaussagen stets unzulässig, wenn sie sich auf Treibhausgaskompensation gründen. Entscheidend sind Produktbezug, behauptete Klimawirkung und Kompensationsgrundlage.
Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“ bilden keine isolierte Verbotsliste. Nr. 4a stellt ab dem 27. September 2026 konkrete Anforderungen an allgemeine Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern.
Eine korrekte Aussage kann trotzdem einen unzutreffenden Vorteil suggerieren. Nr. 10a erfasst ab dem 27. September 2026 unionsrechtliche Anforderungen, die als Besonderheit des eigenen Angebots präsentiert werden.